- Mindest-Stammkapital 1HKD (ca 0,10 EUR)
- keine Umsatzsteuer
- keine Devisenbeschrämkungen bei Ein- und Ausfuhr
- britisches Rechtssystem
- Steuersatz auf Firmengewinne: 17.5% (NUR AUF GEWINNE AUS HK, EINKÜNFTE AUS DEM AUSLAND SIND STEUERFREI)
Dieser Beitrag wurde am 18/10/2009, 7:14 PM unter Firmengründung veröffentlicht. Du kannst allen Antworten zu diesem Beitrag durch RSS 2.0 folgen. Anworten sind momentan ausgeschaltet, aber du kannst einen Trackback von deiner eigenen Seite hinterlassen.
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